An dieser Stelle möchten wir gerne eine Pressemitteilung des LTV Thüringens mit einbringen.
Es gibt machmal Probleme die sollte es gar nicht geben.
Pressmitteilung des Taxiverbandes Thüringen:
Zitat:
„Taxifahren ohne Taxameter
In einigen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten, gibt es derzeit große Probleme für
die Taxiunternehmer, ihre im Fahrzeug verbauten Taxameter auf die ab 01.01.2015 gültigen
Taxitarife umzustellen.
Aufgrund des Mindestlohnes haben die Thüringer Taxiunternehmer in 23 Landkreisen und
kreisfreien Städten rechtzeitig jeweils einen Antrag auf Taxitariferhöhung bei der jeweiligen
Genehmigungsbehörde gestellt. Diese Behörden haben die Anträge geprüft und zum Teil
erst sehr spät genehmigt. Erst mit Genehmigung werden weitere Prozesse gestartet. Somit
werden diese genehmigten Taxitarife zum Thüringer Eichamt geschickt. Dieses leitet die
Taxitarife weiter an die Taxameterhersteller, die diese Taxitarife einprogrammieren müssen.
Da wir in Thüringen nicht die einzigen Taxiunternehmer im Bundesgebiet sind, die neue
Taxitarife beantragt haben, – es gibt bundesweit ca. 800 verschiedene Taxitarife – kommt es
bei den Taxameterherstellern zu einem außergewöhnlich hohen Arbeitsaufwand. Diese
haben in der Regel ein bis zwei Programmierer beschäftigt, die das ganze Jahr über
Taxitarife eingeben. Aufgrund der schnellen unvernünftigen Umsetzung des Mindestlohnes,
kommt dies nun sehr geballt und die Taxameterhersteller kommen mit der Programmierung
verständlicher Weise nicht nach.
Die Taxiunternehmer in Thüringen, dürfen rein rechtlich seit dem 01.01.2015 nicht mehr zu
den alten Taxitarifen fahren, da diese nicht mehr genehmigt sind. Somit würden die
Taxiunternehmer, wenn sie den Taxameter einschalten und er nicht umgestellt ist, zum
einen, gegen geltendes Recht verstoßen und zum anderen, könnten sie die Kosten, die u.a.
durch den Mindestlohn entstehen, nicht decken.
Aus diesem Grund empfiehlt der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV)
e.V. den betroffenen Taxiunternehmern, dass sie eine ordentlich lesbare und übersichtliche
Fahrpreisliste erstellen (100 m à …,… € usw.). Verkehrsbedingte Wartezeiten können dabei
allerdings nicht mit eingerechnet werden. Kundenbedingte Wartezeiten müssen jedoch auf
jeden Fall berechnet werden, wobei der Wartezeitendpreis auch auf der Liste ersichtlich sein
muss. Diese Liste sollte vom Taxiunternehmen unterschrieben sein. Der Taxiunternehmer
sollte diese Liste mit der gültigen Taxitarifordnung an die Taxifahrer ausgeben. Kunden
könnten dann auf Verlangen Einsicht in beide Dokumente nehmen.
Wir bitten die Taxiunternehmer sich bezüglich dieser Vorgehensweise das Einverständnis
der Genehmigungsbehörde einzuholen.
Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V. bittet alle Fahrgäste, die
mit einem solchen Prozedere belastet werden, um Verständnis. Wir hoffen, dass bis
spätestens März alle Taxameter ordentlich eingestellt und geeicht sind.
Wir bitten Sie uns bei Veröffentlichung ein Belegexemplar zuzusenden. Vielen Dank.